INFORMATION zu AUSKÜNFTEN:
Dem Vermieter steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter einzuholen sowie deren Zahlungsfähigkeit zu überprüfen.
Damit der Vermieter sichergehen kann, dass zukünftige Mieter sich die Wohnung leisten können, wird um einen Einkommensnachweis gebeten.
Der Einkommensnachweis soll dem Vermieter lediglich die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten bestätigen. Sollten darin persönliche Informationen enthalten sein, für die keine Auskunftspflicht des Wohnungssuchenden besteht, dürfen sie geschwärzt werden.
Grundsätzlich sind sie als Mieter nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen.
Folgende Angaben dürfen vom Vermieter in jedem Fall vom Mieter verlangt werden:
FRAGEN AN MIETER
▪ Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf
▪ Ist der Mieter mit einer Bonitätsprüfung durch Selbstauskunft einverstanden?
▪ Einkommensnachweis, etwa in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid, Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen, usw.
▪ ArbeitgeberIn der den Mietvertrag unterzeichnenden Personen
▪ Frage nach Nationalität
▪ Bei AusländerInnen die Art der Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum
▪ Wie viele Personen werden in der Wohnung wohnen? Kinder (Anzahl, Alter und Geschlecht der Kinder) sowie Erwachsene (Anzahl, allfällige Verwandtschaftsverhältnisse dieser Personen untereinander, insbesonders. zur Mietinteressentin bzw. zum Mietinteressenten)
▪ Gibt es beim Mieter einen bestehenden oder beabsichtigten Untermietvertrag ?
▪ Verwendung der Wohnung auch als Wohnung für die bzw. den EhepartnerIn (Familienwohnung)
▪ Ist gegen den Mieter ein schwebendes Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig
▪ Anzahl Autos
▪ Frage, ob die bisherige Wohnung durch die VermieterIn gekündigt wurde, und wenn ja, warum.
▪ Ist ein Haustier vorhanden oder dessen Haltung geplant?
▪ Spielt der Mieter oder ein Familienmitglied ein Musikinstrument?
WICHTIG: Vertrauenssache. Ehrlich währt am Längsten. Falsche Selbstauskunft eines Mieters kann im Nachhinein zur Kündigung führen. Nach geltendem Mietrecht wird durch falsche Selbstauskunft dem Vermieter ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags gegeben.